
BGH kippt Prime-Preiserhöhung von 2022 – Kunden können Geld zurückfordern
Das höchste deutsche Zivilgericht stellt sich gegen Amazon, damit geht es für Prime-Mitglieder um Beiträge aus mehreren Jahren.
Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Jahr 2022 gekippt, Kundinnen und Kunden können Geld zurückfordern. Das berichten tagesschau.de, ComputerBase und WinFuture übereinstimmend. Amazon unterliegt damit in der letzten Instanz der deutschen Zivilgerichtsbarkeit.
Was bekannt ist
Im Verfahren ging es um die Anhebung des Prime-Beitrags, die Amazon 2022 in Deutschland vorgenommen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Erhöhung den Berichten zufolge nicht bestätigt, sondern gestoppt.
Für Abonnenten folgt daraus ein Anspruch auf Rückzahlung. Wer seit der Erhöhung den höheren Beitrag gezahlt hat, kann Geld von Amazon zurückverlangen.
In den drei Berichten ist der Kern derselbe: Amazon verliert, die Preiserhöhung von 2022 hat vor dem BGH keinen Bestand, und die Mitglieder haben Ansprüche gegen den Konzern.
Einordnung
Prime ist ein Abonnement mit laufender Zahlung. Kippt eine Preiserhöhung, betrifft das nicht einen einzelnen Monat, sondern jeden Abrechnungszeitraum seit ihrer Einführung. Wer länger Mitglied war, hat entsprechend mehr Beiträge zum erhöhten Preis gezahlt.
Weil der BGH entschieden hat, steht kein weiterer Rechtsweg innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit offen. Die Entscheidung reicht damit über den einzelnen Streitfall hinaus. Sie berührt die Frage, unter welchen Bedingungen Anbieter von Abonnements den Preis während eines laufenden Vertrags ändern dürfen. Das betrifft neben Amazon auch andere Dienste, die mit monatlichen oder jährlichen Beiträgen arbeiten.
Für Prime-Mitglieder ist zunächst die eigene Zahlungshistorie entscheidend. Wer Geld zurückfordern will, sollte die Abrechnungen seit 2022 heraussuchen. Sie zeigen, wann welcher Beitrag abgebucht wurde und wie lange der erhöhte Preis tatsächlich gezahlt wurde. Diese Unterlagen sind die Grundlage für jede Forderung, unabhängig davon, auf welchem Weg sie später gestellt wird.
Was offen ist
Nicht belegt sind bislang die genaue Höhe der Differenz je Abo-Modell, die Frage, ob Amazon von sich aus erstattet oder ob Kunden selbst aktiv werden müssen, und die geltenden Fristen. Offen ist auch, ob Mitglieder Ansprüche haben, die erst nach der Erhöhung eingestiegen sind.
Quellen
- tagesschau.de (ARD)Amazon Prime: BGH zur Preiserhöhung
- ComputerBaseAmazon unterliegt: BGH stoppt Prime-Preiserhöhung
- WinFutureBGH kippt Amazon-Prime-Preiserhöhung




